Allgemeine Geschäftsbedingungen von Deutsche Papier Vertriebs GmbH
1. Gültigkeit
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen uns und dem Kunden. Sie können von uns jederzeit geändert werden und werden dann in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung
Vertragsbestandteil. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden, gleich welcher Art, die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, werden auch dann nicht Vertragsgegenstand, wenn wir ihnen nicht widersprechen. Sondervereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Zustimmung
unserer dafür bevollmächtigten Mitarbeiter. Neben unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unsere „Technischen Bestimmungen“ in der jeweils gültigen Fassung, welche jederzeit bei uns angefordert werden können sowie unter www.deutsche-papier.de jederzeit abrufbar sind.
2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie von uns entweder schriftlich bestätigt wurden oder unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingemäß ausgeführt werden. Dann gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Bei offensichtlichen Rechenfehlern
behalten wir uns das Recht der Nachberechnung vor. Für das Schneiden, Be- und Verarbeiten oder Umpacken von Papier werden die uns hierdurch entstehenden Kosten an den Kunden weiterberechnet.
3. Liefergegenstand
Waren- und Leistungsangaben für von uns zu liefernde Gegenstände sind für uns nur verbindlich, soweit sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Im Zweifelsfall gelten die Angaben unserer schriftlichen Bestätigung. Beschaffenheitsangaben gelten nur als selbständige
Garantien, wenn wir dies ausdrücklich erklärt haben. Geringfügige Abweichungen von in unseren Prospekten oder Warenlisten angegebenen Größen für Maße und Gewichte und bei Sonderanfertigungen sind zulässig, soweit sich die Abweichung innerhalb der Toleranzen unserer „Technischen
Bestimmungen“ hält.
4. Lieferzeit
Angegebene Liefer- und Leistungstermine sind freibleibend und keine Fixtermine. Dem Kunden steht es frei uns nach Ablauf eines angegebenen Liefer- und Leistungstermins schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Eine
Ablehnung der Leistung nach Ablauf dieser Frist zur Nacherfüllung muss uns zuvor ausdrücklich angedroht worden sein. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verzugs oder Wegfall der Leistungspflicht richten sich nach Ziffer IX (Haftungsumfang) dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Bei höherer Gewalt, wie zum Beispiel Arbeitskampfmaßnahmen, unverschuldeten behördlichen Maßnahmen, unverschuldeten Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuer, Überschwemmungen, Wasserschäden sowie unverschuldetem Energie- oder Rohstoffmangel verlängert sich
die Lieferfrist bzw. Nachfrist nach entsprechender Mitteilung durch uns ohne weiteres um die Dauer der Verzögerung.
5. Erfüllungsort, Lieferung, Verpackung, Versand, Gefahrübergang, Abnahme, Warenrückgabe
1. Erfüllungsort ist für beide Teile nach unserer Wahl Augsburg oder der Sitz unserer am jeweiligen Vertragsschluss beteiligten handelsrechtlich eingetragenen Zweigniederlassung.
2. Teillieferungen sind grundsätzlich zulässig. Art und Weg des Versandes können unsererseits frei bestimmt werden. Sofern der Kunde eine abweichende Versandart wünscht, sind sämtliche entstehenden Versandkosten von ihm zu tragen. Bei Selbstabholung der Ware besteht kein
Anspruch auf Frachtvergütung. Bei Sendungen unter € 200,00 gehen Versand und Verpackungskosten zu Lasten des Kunden, es sei denn die Wertunterschreitung basiert auf einer unsererseits bestimmten und vorgenommenen Teillieferung.
3. Wenn in der Papierformatbestellung keine Laufrichtung vorgeschrieben ist, wird von uns die auf Lager befindliche Bahnbreite geliefert.
4. Die Wahl des Verpackungsmaterials und der Verpackung obliegt uns. Die Kosten für Sonderverpackungen sowie Kisten und Spezialverschläge sind vom Kunden zu tragen. Das Eigentum an entsprechenden Verpackungsmaterialien geht mit Lieferung auf den Kunden über.
5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht mit Auslieferung der Ware an den Versandbeauftragten auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus vorgenommen wird und wer die Frachtkosten trägt.
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Kunden über.
6. Kommt der Kunde mit der Entgegennahme der Ware mehr als drei Werktage nach entsprechender Bereitstellung in Verzug, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung ebenfalls auf den Kunden über.
7. Eine Rückgabe vertragsgemäß gelieferter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen.
6. Preise und Zahlung
1. Alle angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anderweitig ausgewiesen, ab Lager ausschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Verpackung und Frachtkosten. Sendungen unter € 200,00 unterliegen neben den Sonderregelungen nach Ziffer V.2. dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen einem Mindermengenzuschlag. Für die Preisberechnung sind die am Tag der Lieferung gültigen Preise maßgebend, sofern zwischen Vertragsschluss und vorgesehenem Liefertermin mehr als vier Monate liegen.
2. Unsere Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Bei Nichteinhaltung eines auf den Rechnungen oder Lieferscheinen vorgesehenen Zahlungsziels (verzugsbegründendes Datum) sind die gesetzlichen Verzugszinsen nach §§ 288, 247 BGB zu entrichten. Wurde kein verzugsbegründendes
Zahlungsziel eingeräumt, kommt der Kunde automatisch 30 Tage nach Rechnungsstellung in Verzug. Das Recht, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen, wird durch diese Regelung nicht berührt. Die Möglichkeit der vorzeitigen Inverzugsetzung durch Mahnung bleibt uns
ebenfalls unbenommen. Wir behalten uns vor, eingehende Zahlungen mit der jeweils ältesten Forderung zuzüglich der darauf aufgelaufenen Zinsen sowie entstandener Kosten zu verrechnen.
3. Zur Aufrechnung gegen unsere Zahlungsansprüche oder zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur berechtigt, soweit seine Forderungen gegen uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
7. Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen auch künftig entstehenden Forderungen aus den Geschäftsverbindungen mit dem Kunden bzw. bis zur Einlösung sämtlicher mit der Lieferung der Ware in Verbindung stehender Zahlungsmittel unser Eigentum. Eingelöst
sind Zahlungsmittel, wenn sie unserem Konto unwiderruflich gutgeschrieben sind. Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere Saldoforderung.
2. Die Verpfändung oder die Sicherungsübereignung der in unserem Eigentum stehenden Ware ist ausgeschlossen.
3. Gewerbliche Wiederverkäufer sind befugt, unser Eigentum im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, jedoch ihrerseits ebenfalls nur unter Eigentumsvorbehalt. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung ist widerruflich, wenn sich der Kunde im Verzug befindet, erhebliche
Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit bestehen oder er mit seinen Kunden Unabtretbarkeit der Forderungen vereinbart. Die Forderung unseres Kunden aus der Weiterlieferung wird bereits jetzt mit allen Nebenrechten an uns abgetreten, und zwar gleichgültig, ob sie allein oder zusammen
mit anderen Gegenständen geliefert wird. In letzteren Fällen ist die Forderung in Höhe des Anteils des Wertes unserer Ware an uns abzutreten. Kommt unser Kunde in Zahlungsverzug oder bestehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir berechtigt, die ihm
eingeräumte Inkassobefugnis hinsichtlich des Einzugs der an uns abgetretenen Forderungen zu widerrufen. Unser Kunde ist verpflichtet, im Falle des Weiterverkaufes Namen und Anschrift seiner Kunden sowie den Lieferumfang und Zahlungsverkehr mit diesen festzuhalten und uns
dahingehende Auskünfte jederzeit auf Anforderung zu erteilen. Sofern der Kunde im Rahmen des echten Factorings seine Forderung aus Weiterbelieferung veräußert, ist uns dies unverzüglich anzuzeigen. An Stelle der Forderung aus Weiterbelieferung tritt in diesem Zusammenhang die
Forderung des Kunden gegen den Faktor, welche im Wege der Abtretung bis zur Höhe sämtlicher Kontokorrentforderungen gegenüber dem Kunden, auf uns übergeht. Wir sind zur Offenlegung der jeweiligen Abtretung ermächtigt.
4. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Be- und Verarbeitung erfolgen stets für uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbs des Be- oder Verarbeiters nach §
950 BGB, jedoch ohne uns zu verpflichten. Wird die Ware mit anderen Gegenständen vermischt, verbunden oder verarbeitet, so tritt der Kunde, soweit wir nicht ohnehin Miteigentümer der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Ware im
Zeitpunkt der Vermischung, Verbindung oder Verarbeitung geworden sind, schon jetzt sein Eigentumsrecht an der neuen Gesamtheit an uns ab und verpflichtet sich uns gegenüber zu deren ordnungsgemäßen Verwahrung.
5. Im Fall eines Insolvenzverfahrens ist der Kunde verpflichtet, jedem Dritten durch Beschilderung oder auf sonstige Weise die Ware als unser Eigentum kenntlich zu machen. Bei einem Eigenantrag hat dies vor Antragstellung, bei einem Fremdantrag unverzüglich nach entsprechender
Kenntniserlangung des Kunden von dem Fremdantrag zu erfolgen. Das Gleiche gilt bei Pfändungsmaßnahmen Dritter gegen den Kunden. Über den Eintritt eines solchen Ereignisses sind wir unverzüglich telefonisch und sodann schriftlich zu informieren. Solange eine Forderung
unsererseits besteht, sind wir berechtigt, von unserem Kunden jederzeit Auskunft zu verlangen, welche unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware noch in seinem Besitz ist und wo sie sich befindet. Wir sind ferner berechtigt, diese Ware jederzeit an der Stelle, an der sie sich
befindet, zu besichtigen.
6. Im Falle der Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehalts sind wir berechtigt, die zurückgenommene Ware freihändig zu veräußern und den Erlös auf noch offene Forderungen des Kunden anzurechnen. In jedem Falle sind wir berechtigt, auf die zurückgenommene Ware eine Pauschale für
die durch die Rücknahme entstehenden Kosten in Höhe von 10 % des Verkaufspreises zu berechnen und von entsprechender Gutschrift in Abzug zu bringen, es sei denn der Kunde weist einen geringeren Schaden hinsichtlich Abnutzung und tatsächlicher Wertminderung sowie bezüglich der
Rücknahmekosten nach.
7. Der Kunde trägt die Gefahr für die von uns gelieferte Ware und ist verpflichtet, sie sorgfältig zu verwahren und ausreichend gegen Verlust und Untergang zu versichern. Er tritt den Anspruch gegen die Versicherung für den Fall eines Schadens hiermit im Voraus an uns ab, und
zwar einen erstrangigen Teilbetrag in Höhe des Kaufpreises der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware.
8. Auf schriftliches Verlangen des Kunden sind wir zur Übertragung des von uns vorbehaltenen bzw. uns zustehenden Eigentums oder sonstiger Sicherungsmittel verpflichtet, wenn und soweit der Schätzwert der Vorbehaltsware und der anderen Sicherheiten unsere jeweils zu sichernde
Gesamtforderung um 15 % übersteigt.
8. Rügepflicht und Mängelansprüche
1. Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt sorgfältig zu untersuchen und uns einen Mangel vollständig und unverzüglich schriftlich anzuzeigen. a) Offensichtliche Transportschäden sind bereits zum Zeitpunkt der Anlieferung auf dem Frachtbrief zu vermerken. Über
entsprechende Transportschäden sind wir unverzüglich, spätestens jedoch binnen 3 Werktagen nach Anlieferung zu unterrichten. b) Offensichtliche Abweichungen der Lieferung hinsichtlich Qualität, Sorte, Menge oder vereinbarter Laufrichtung sowie sonstige offensichtliche Mängel
sind spätestens binnen 5 Werktagen uns gegenüber geltend zu machen, in jedem Falle jedoch vor Beginn der Verarbeitung. c) Versteckte Mängel sind spätestens sechs Monate nach Erhalt der Ware anzuzeigen.
2. Mängelansprüche sind unter folgenden Voraussetzungen ausgeschlossen: a) sofern uns die beanstandete mangelhafte Ware nicht zur Begutachtung vorgelegt beziehungsweise zugänglich gemacht wird; b) sofern der Sachmangel auf Handlungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen
beruht; c) sofern die Verpflichtung des Kunden gegenüber dessen Kunden auf einer Garantie des Kunden beruht, die über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgeht; d) nach Ablauf der unter Ziffer VIII. 1. genannten Mängelrügefristen; e) nach Verarbeitung unserer Ware, sofern der
Mangel vor Verarbeitung hätte erkannt werden können.
3. Ist die gelieferte Sache bei Gefahrübergang mangelhaft, sind wir zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist nur ein Teil der Lieferung mangelhaft, so kann der Kunde Rechte nur wegen des mangelhaften Teils geltend machen.
4. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz wegen Mängeln richten sich nach Ziffer IX (Haftungsumfang) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
9. Haftungsumfang
1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden uns, unseren Organen, gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen gegenüber (im folgenden „Schadensersatzansprüche“), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung des Schuldverhältnisses und/oder
aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit uns, unseren Organen, unseren gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt und/oder bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Falls für die
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet wird, ist der Umfang der Haftung auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt, wenn uns, unseren Organen, gesetzlichen Vertretern und/oder unseren Erfüllungsgehilfen nur einfache Fahrlässigkeit zur Last fällt,
wobei bei einfachen Erfüllungsgehilfen diese Begrenzung des Haftungsumfanges bei jeder Fahrlässigkeit gilt.
2. Die Haftungsbegrenzungen aus Abs. 1 gelten nicht, soweit wir zwingend haften, z. B. nach Produkthaftungsgesetz und/oder bei der Verletzung des Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Neben dem jeweiligen gesetzlichen Gerichtstand besteht als weiterer Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit uns, für beide Teile Augsburg.
2. Für alle Vereinbarungen und Rechtshandlungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen.
11. Auslegungsregel
Für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder unwirksam werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien sind vielmehr verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch diejenige Regelung zu
ersetzen, die ihrem in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Sinn am nächsten kommt.
12. Datenschutz
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls personenbezogene Daten bei uns sowie verbundenen Unternehmen gemäß den Vorschriften des BDSG gespeichert und bearbeitet werden. Weiter sind wir berechtigt auf Grundlage des BDSG selektierte Debitorendaten des Kunden
anonymisierte in angeschlossene Datenpools zum Zwecke der Bonitätskontrolle einzustellen.